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Stille Wasser

Geschäftsbedingungen

  • Es ist untersagt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die Steganlage zu betreten. Bei bekannter Erkrankung wie z. B. Epilepsie, Krampfanfälle oder ähnliches ist die Sportbootschule Wiking Worms schriftlich rechtzeitig darüber zu informieren.

  • Die von der Fahrschule genannten Termine können ggfs. aus besonderen Anlässen verschoben werden. Daraus resultieren keine Ersatzansprüche des Teilnehmers. Die praktischen Termine können ggf. von der Fahrschule verschoben werden, wenn z. B. Unwetter droht und die Schiffssicherheit an Bord auf dem Wasser nicht gewährleistet ist.

  • Kann der Termin zur ärztlichen Untersuchung aus Gründen seitens des Teilnehmers nicht wahrgenommen werden und organisiert sich selbst, wird die Sportbootschule keine entstandenen zusätzlichen Arztkosten übernehmen. Für die weitere Organisation und Beschaffung des ärztl. Zeugnisses ist der Teilnehmer selbst verantwortlich, die entstandenen Kosten trägt der Teilnehmer selbst. Wurde bei der ärztl. Untersuchung festgestellt, dass zum Erlangen des SBF die erforderlichen Mindestwerte nicht erreicht wurden, hat der Teilnehmer die weitere Organisation und Kosten zum Erlangen des Zeugnisses selbst zu tragen. Eine Rückerstattung des nicht wahr genommen Arzttermines in der Schule erfolgt nicht. Bei einer Nichttauglichkeit kann maximal die Prüfungsgebühr als Gutschein ausgegeben werden.

  • Wird der gebuchte Kurs nicht angetreten, erfolgt keine Rückerstattung. Die Prüfungsgebühren im gebuchten Kurs sind ebenfalls verwirkt. Bei einer nicht rechtzeitig abgesagten Fahrstunde/30min wird eine Pauschalausfallgebühr von 35 EUR fällig/Std fällig. Bei Abbruch oder nur Teilprüfung eines angefangenen gebuchten Kurses ist der Kurs incl. Prüfung innerhalb 1 Jahr nachzuholen. Es fallen hier zusätzliche Kosten an. Wird ein Kombikurs gebucht aber nur Teilprüfungen absolviert/angetreten, sind  zusätzlich entstandenen Prüfungs-/Verwaltungsgebühren zu entrichten. Der gebuchte Kurs besteht aus einer Gesamtprüfung an dem fest gelegten Prüfungstag. Das gleiche gilt für einen Kombikurs. Hier müssen alle Prüfungsteile an einem Tag abgelegt werden. Die Gebühren für die Nachprüfung und den Verwaltungsaufwand sind vom Teilnehmer zu tragen.

  • Kann die Fahrschule einen gebuchten und bezahlten Kurs nicht anbieten, wird der volle Betrag dem Interessenten zurück erstattet.

  • Die Fahrschule übernimmt den Verwaltungsaufwand zur Anmeldung bei einem Prüfungsausschuss. 14 Werktage vor Prüfungstermin muss der Teilnehmer seine Unterlagen in der Schule entrichtet haben. Hier gilt die Sportbootführerscheinverordnung. Sollte der Teilnehmer hier nicht nachgekommen sein trägt er die weiteren Kosten wie z.B. Verwaltungsgebühren/Einschreiben und Aufforderungen.

  • Das Betreten der gemieteten Räumlichkeiten und der Steganlage erfolgt auf eigenes Risiko. Hat der Teilnehmer kein Freischwimmzeugnis, muss er dies vor Betreten der Boote ansagen.

  • Es gelten die Preise der Website. 

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